Im benachbarten Baden-Württemberg wurde die nächtliche Ausgangsperre vom Verwaltungsgerichtshof kassiert und wird ab kommenden Donnerstag, den 11.02.2021 aufgehoben. Die Jusos Neu-Ulm fordern, dass auch der Freistaat Bayern spätestens zum Beginn der kommenden Woche am 15.02.2021 die generelle nächtliche Ausgangssperre aufhebt. Diese wurde ursprünglich für Hotspot-Gebiete mit einer Wocheninzidenz von über 200 Fälle auf 100.000 Einwohner eingeführt. Im gesamten Bundesland liegt die Inzidenz nach Angaben des RKI bei unter 80. Eine zunehmende Anzahl von Landkreisen liegt zudem bereits unter einer Inzidenz von 50. Eine generelle nächtliche Ausgangssperre stellt einen immensen Eingriff in die Freiheitsrechte dar und ist als reine Präventivmaßnahme vor der Gefahr wieder steigender Infektionszahlen nicht verhältnismäßig. Die Freistaat Bayern möge daher beschließen diese zum 15.02.2021 nicht mehr zu verlängern und stattdessen besonders betroffene Regionen mit einer Inzidenz von über 200 ggfs. zu lokalen Maßnahmen zu verpflichten. Bei der Eindämmung der Pandemie gilt der Grundsatz: Es muss nicht gerechtfertigt werden, warum Maßnahmen zur Eindämmung abgeschafft werden, sondern es muss begründet werden, warum diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt angemessen sind.